BLACK ANGUS FILET JACK´S CREEK
Das Filet: begehrtester Muskel des Rindes, butterweich und fast mit dem Löffel zu essen. Um geschmacklich das Beste aus seiner konischen Form herauszuholen, lohnt es sich, den Muskel in 3 Sektionen zu unterteilen.
Entscheidend ist die richtige Schnittführung beim Parieren und Auslösen: Zuerst schneiden wir die fleischige Kette ab und lösen die Silberhaut. Der Filetkopf kann zu passenden Filetsteaks oder Filet-Mignons geschnitten werden. Das dickere Mittelstück eignet sich perfekt für Chateaubriand oder größere Medaillons. Kleinere Teile wie die Filetspitzen lassen sich gut für Stroganoff, Gulasch, Geschnetzeltes, Spießen oder als Tartar genießen.
Fertig für Ihren Grill:
Die einzelnen Teilstücke des Black Angus Filets –
wählen Sie jetzt Ihren Favoriten:
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300g Filet Medaillon
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1000g Filetkopf – Ganz pariert
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1200g Mittel / Chateaubriand
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2200g Ganzer Cut-unpariert
Informationen zum Produkt
- VERKEHRSBEZEICHNUNG: Rindfleisch Black Angus Filet
- VERANTW. LEBENSMITTELUNTERNEHMER: Albers GmbH/Mündelheimer Weg 6/40472 Düsseldorf
- LAGERBEDINGUNGEN: 0 bis + 2 °C
- ALLERGENE: keine
- ZUTATEN: keine
Herkunft
- GEBURT: AUS
- AUFZUCHT: AUS
- SCHLACHTUNG: AUS, 239
- ZERLEGUNG: AUS,239;De NW 50361 EG
Herkunft-Info von Jack´s Creek Black Angus: Black Angus Rinder liefern Fleisch mit hervorragendem Eigengeschmack. Vor allem, wenn sie so frei und natürlich leben wie auf der Jack’s Creek Farm. Die australische Züchterfamilie Warmoll leitet das Familienunternehmen in den Weiten von New South Wales schon in der dritten Generation. Die Rinder wachsen in dem angenehm gemäßigten Klima in kombinierter Weide– und Getreideaufzucht frei von jeglicher Chemie oder künstlicher Futterzusätze auf und entwickeln dabei ein sensationell marmoriertes, wohlschmeckendes Spitzenfleisch.
Ausschluss des Widerrufsrechts Das Widerrufsrecht besteht nicht bei Verträgen zur Lieferung von Waren, die schnell verderben können oder deren Verfallsdatum schnell überschritten würde. Das Widerrufsrecht erlischt vorzeitig bei Verträgen – zur Lieferung versiegelter Waren, die aus Gründen des Gesundheitsschutzes oder der Hygiene nicht zur Rückgabe geeignet sind, wenn ihre Versiegelung nach der Lieferung entfernt wurde; – zur Lieferung von Waren, wenn diese nach der Lieferung auf Grund ihrer Beschaffenheit untrennbar mit anderen Gütern vermischt wurden.