GOLD LABEL BURGER-PATTY GREATER OMAHA
Dieser 150g Burger-Patty aus dem frisch gewolften Top-Fleisch der Nebraska-Rinder entfaltet seinen herzhaften Geschmack am besten, wenn beim Braten oder Grillen mit hohen Temperaturen typische Maillard-Röstaromen an der Oberfläche entstehen. Am Ende liegt ein kräftiger, vollmundiger und zugleich gefälliger Patty zwischen den Bun-Hälften. Einer für jeden Geschmack – ein echter Burger.
ZUBEREITUNGS-EMPFEHLUNG: Obwohl der feinkörnige US-Patty auch tiefgekühlt in die Pfanne oder auf den Rost darf, kann das Ergebnis saftiger werden, wenn man ihn vorher 20 Minuten auf einem Gitter bei Zimmertemperatur antaut. Der Nebraska Burger bringt genug Eigenfett mit, um direkt in die Pfanne oder auf den Grill gelegt werden zu können. Wichtig: häufig wenden und erst direkt vor dem Essen beherzt mit Fleur de Sel salzen.
- 1 BURGER-PATTY = 150g
Informationen zum Produkt
- VERKEHRSBEZEICHNUNG: Rinderhackfleisch US Nebraska Burger TK
- VERANTW. LEBENSMITTELUNTERNEHMER: Albers GmbH/Mündelheimer Weg 6/40472 Düsseldorf
- LAGERBEDINGUNGEN: bei mindestens – 18 °C
- ALLERGENE: keine
- ZUTATEN: Rindfleisch US Nebraska, Salz
Herkunft
- GEBURT: USA
- AUFZUCHT: USA
- SCHLACHTUNG: USA, 960
- ZERLEGUNG: USA, 960A; DE 50361
Herkunft-Info von Greater Omaha Gold Label: Die USA sind die Steak-Nation der Welt, an ihrem Fleisch müssen sich alle anderen messen lassen. Auf den unendlichen Steppen und Weiden im und um den US-Bundesstaat Nebraska leben die Rinderherden in für europäische Verhältnisse unvorstellbarer Freiheit und liefern perfektes Fleisch für die amerikanische Steakkultur. Das Fleisch dazu kommt von den kraftstrotzenden Angus- und Hereford-Rindern aus dem mittleren Westen – ausgesucht von den Profis der Greater Omaha Packers Company.
Ausschluss des Widerrufsrechts Das Widerrufsrecht besteht nicht bei Verträgen zur Lieferung von Waren, die schnell verderben können oder deren Verfallsdatum schnell überschritten würde. Das Widerrufsrecht erlischt vorzeitig bei Verträgen – zur Lieferung versiegelter Waren, die aus Gründen des Gesundheitsschutzes oder der Hygiene nicht zur Rückgabe geeignet sind, wenn ihre Versiegelung nach der Lieferung entfernt wurde; – zur Lieferung von Waren, wenn diese nach der Lieferung auf Grund ihrer Beschaffenheit untrennbar mit anderen Gütern vermischt wurden.