GREATER OMAHA GOLD LABEL PORTERHOUSE STEAK
Dieses Steak ist mit seinen ca. 1200g etwas für den großen Hunger und kann auch für zwei Personen serviert werden. Man nennt das Porterhouse auch den ‚King of Steaks‘. Es beglückt den Genießer mit gleich zwei besonders feinen Stücken Fleisch: Die eine Seite ist ein zartes Filet-Chateaubriand, die andere ein herzhaftes Roastbeef. Der dazwischen liegende Knochen sorgt für eine fantastische Aromasteigerung. Einmal auf dem Teller sieht es immer spektakulär aus.
Der Trick bei diesem Steak ist es, das Filet beim Braten zum Schutz mit etwas Alufolie zu unterlegen. Der Grund ist einfach: Das Filet hat aufgrund seiner feinen Konsistenz eine viel kürzere Garzeit als das Roastbeef.
Informationen zum Produkt
- VERKEHRSBEZEICHNUNG: Rindfleisch US Nebraska Porterhouse Steak TK
- VERANTW. LEBENSMITTELUNTERNEHMER: Albers GmbH/Mündelheimer Weg 6/40472 Düsseldorf
- LAGERBEDINGUNGEN: bei mindestens – 18 °C
- ALLERGENE: keine
- ZUTATEN: keine
Herkunft
- GEBURT: USA
- AUFZUCHT: USA
- SCHLACHTUNG: USA, 960
- ZERLEGUNG: USA, 960A; DE 50361
Herkunft-Info von Greater Omaha Gold Label: Die USA sind die Steak-Nation der Welt, an ihrem Fleisch müssen sich alle anderen messen lassen. Auf den unendlichen Steppen und Weiden im und um den US-Bundesstaat Nebraska leben die Rinderherden in für europäische Verhältnisse unvorstellbarer Freiheit und liefern perfektes Fleisch für die amerikanische Steakkultur. Das Fleisch dazu kommt von den kraftstrotzenden Angus- und Hereford-Rindern aus dem mittleren Westen – ausgesucht von den Profis der Greater Omaha Packers Company.
Ausschluss des Widerrufsrechts Das Widerrufsrecht besteht nicht bei Verträgen zur Lieferung von Waren, die schnell verderben können oder deren Verfallsdatum schnell überschritten würde. Das Widerrufsrecht erlischt vorzeitig bei Verträgen – zur Lieferung versiegelter Waren, die aus Gründen des Gesundheitsschutzes oder der Hygiene nicht zur Rückgabe geeignet sind, wenn ihre Versiegelung nach der Lieferung entfernt wurde; – zur Lieferung von Waren, wenn diese nach der Lieferung auf Grund ihrer Beschaffenheit untrennbar mit anderen Gütern vermischt wurden.